Wann die Differenzbesteuerung gilt und wann nicht
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG greift, wenn zwei Voraussetzungen zusammenkommen. Erstens: Du bist Wiederverkäufer, handelst also gewerbsmäßig mit gebrauchten Gegenständen. Das gilt auch, wenn der Fahrzeugverkauf nur ein Nebengeschäft Deiner Werkstatt ist. Zweitens: Für den Einkauf des Fahrzeugs wurde keine Umsatzsteuer geschuldet oder nach § 19 UStG nicht erhoben, oder der Verkäufer hat selbst differenzbesteuert geliefert.
In der Praxis heißt das: Ankauf von privat, vom Kleinunternehmer oder von einem anderen Gebrauchtwagenhändler mit Differenzbesteuerung führt in die Margenbesteuerung. Kaufst Du dagegen von einem Unternehmer mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer, etwa einen Firmenwagen oder ein Leasingrückläufer-Fahrzeug, ziehst Du die Vorsteuer und verkaufst regelbesteuert. Beides kann im selben Betrieb nebeneinander laufen, aber je Fahrzeug gilt genau ein Weg, und der wird beim Ankauf festgelegt, nicht beim Jahresabschluss.
- Ankauf von privat oder Kleinunternehmer: Differenzbesteuerung
- Ankauf mit ausgewiesener Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug und Regelbesteuerung
- Der Umsatzsteuer-Weg wird beim Ankauf dokumentiert, je Fahrzeug
Die häufigste Fehlerquelle ist nicht die Rechnung, sondern der fehlende Nachweis der Ankaufquelle. Ohne dokumentierten Verkäufer kann die Betriebsprüfung die Differenzbesteuerung kippen, und dann wird der volle Verkaufspreis versteuert.