Deine Zahlen im Branchenvergleich: der Blick des Finanzamts
Das Finanzamt prüft Werkstätten nicht nach Bauchgefühl, sondern nach Zahlen: Die Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums liefert Rohgewinnsätze für das Kfz-Gewerbe, und wer deutlich davon abweicht, provoziert Nachfragen bis hin zur Hinzuschätzung nach § 162 AO.
Die wichtigsten Vergleichsgrößen sind Teileaufschlag, Rohertrag und Umsatz je produktivem Mitarbeiter. Genau diese Werte prüfen wir in unserer Steuer-Inspektion vorab, mit denselben Maßstäben wie das Finanzamt, nur eben bevor jemand fragt. Liegt eine Abweichung vor, gibt es dafür fast immer eine erklärbare Ursache, und die gehört dokumentiert, bevor die Prüfung sie zur Schätzungsgrundlage macht.
- Teileaufschlag und Rohertrag jährlich gegen die Richtsatzsammlung legen
- Abweichungen mit Ursache dokumentieren (Preispolitik, Kundenstruktur, Garantiearbeiten)
- Umsatz je produktivem Mitarbeiter als Führungskennzahl nutzen
Eine Hinzuschätzung trifft nie nur die Umsatzsteuer: Sie zieht Einkommen- oder Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer gleich mit. Der Branchenvergleich vorab ist die billigste Versicherung dagegen.