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Ratgeber für Kfz-Betriebe

Altteilesteuer: Wie Du Austauschteile richtig abrechnest, bevor die Betriebsprüfung es für Dich tut

Stand: August 2026 · Lesezeit ca. 8 Minuten

Kurzantwort:

Wenn Du einen Austauschmotor, ein Austauschgetriebe, eine Lichtmaschine oder einen Anlasser im Tausch einbaust und das Altteil vom Kunden zurücknimmst, ist das umsatzsteuerlich kein einfacher Verkauf, sondern ein Tausch mit Baraufgabe (§ 3 Abs. 12 UStG, Abschn. 10.5 Abs. 3 UStAE). Der Kunde bezahlt Dich mit Geld und mit dem Altteil. Beides gehört zur Bemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 2 Satz 2 UStG). Weil niemand den Wert eines defekten Motors im Einzelfall schätzen will, erlaubt die Finanzverwaltung eine Pauschale: Das Altteil wird mit 10 % des Bruttoaustauschentgelts angesetzt. Auf diese 10 % fällt Umsatzsteuer an, die sogenannte Altteilesteuer. Sie muss in der Rechnung ausgewiesen, gesondert aufgezeichnet und abgeführt werden. Wer das vergisst, hat bei der Betriebsprüfung einen Klassiker auf dem Tisch, der sich über drei Prüfungsjahre schnell zu einem vierstelligen Betrag summiert.


Der Klassiker: Eine Position, die fast jede Prüfung findet

Der Betriebsprüfer braucht für diesen Punkt keine Plausibilitätsrechnung und keine Richtsatzsammlung. Er filtert in den Ausgangsrechnungen nach Positionen wie Austauschmotor, AT-Getriebe, AT-Lichtmaschine, AT-Anlasser, AT-Turbolader, AT-Einspritzpumpe und schaut, ob darunter eine Zeile mit Altteilesteuer steht. Steht sie nicht da, ist der Fall klar: Nachversteuerung für alle betroffenen Rechnungen im Prüfungszeitraum, plus Zinsen.

Das Thema ist deshalb so beliebt, weil es in vielen Werkstätten schlicht unbekannt ist oder für Kleinkram gehalten wird. Der einzelne Betrag ist tatsächlich klein: Bei einem Austauschmotor für 3.000 € netto sind es 57 €. Bei 80 Tauschteilen im Jahr über drei Prüfungsjahre sind es schnell mehrere tausend Euro, die Du nicht mehr vom Kunden holen kannst, weil die Rechnung längst bezahlt ist.

Der Irrtum dahinter: Die meisten Inhaber denken, das Altteil sei wertloser Schrott, den man dem Kunden abnimmt. Umsatzsteuerlich ist es eine Lieferung des Kunden an Dich, und sie hat einen Wert, weil der Großhändler oder der Aufbereiter das Teil als Kern zurücknimmt und daraus wieder ein Austauschteil macht.


Was umsatzsteuerlich passiert: Tausch mit Baraufgabe

Du lieferst dem Kunden ein aufbereitetes, funktionsfähiges Austauschteil. Der Kunde zahlt dafür Geld und gibt Dir das reparaturbedürftige Altteil. Nach § 3 Abs. 12 UStG ist das ein Tausch, genauer ein Tausch mit Baraufgabe. Die Bemessungsgrundlage für Deine Lieferung ist nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG der Wert der Gegenleistung, also Geldzahlung plus Wert des Altteils, jeweils ohne die darin enthaltene Umsatzsteuer.

Die Finanzverwaltung hat das für die Kfz-Wirtschaft in Abschn. 10.5 Abs. 3 UStAE geregelt und dort eine Vereinfachung geschaffen, die seit Jahrzehnten gilt: Statt den Wert jedes Altteils einzeln zu schätzen, darfst Du pauschal 10 % des sogenannten Bruttoaustauschentgelts ansetzen. Das Bruttoaustauschentgelt ist der Betrag, den der Endabnehmer für das Austauschteil zahlt, ohne Umsatzsteuer, aber auch ohne Abzug eines Rabatts. Der Name ist verwirrend: brutto meint hier vor Rabatt, nicht inklusive Umsatzsteuer.

Der Durchschnittswert ist auf allen Handelsstufen gleich. Zwischen Hersteller, Großhändler und Werkstatt heben sich Umsatzsteuer und Vorsteuer auf dem Altteil gegenseitig auf. Beim Endkunden bleibt die Altteilesteuer hängen, und Du bist derjenige, der sie ausweisen und abführen muss.


Die Rechnung: so sieht die Altteilesteuer richtig aus

Die Vereinfachungsregel erlaubt Dir, den Wert des Altteils nicht in den Rechnungsbetrag einzubeziehen. Es reicht, wenn Du den Steuerbetrag ausweist, der auf das Altteil entfällt (Abschn. 10.5 Abs. 3 Satz 9 Nr. 2 UStAE). Genau das ist die Zeile Altteilesteuer auf der Rechnung.

Beispiel: Austauschmotor für einen Privatkunden

Austauschmotor netto 3.000 €, Einbau netto 600 €. Altteilwert pauschal: 10 % von 3.000 € = 300 €. Altteilesteuer: 19 % von 300 € = 57 €.

Die Rechnung zeigt: Austauschmotor 3.000 €, Einbau 600 €, Zwischensumme 3.600 €, Umsatzsteuer 19 % 684 €, Altteilesteuer (Umsatzsteuer auf den Altteilwert gem. Abschn. 10.5 Abs. 3 UStAE) 57 €, Rechnungsbetrag 4.341 €. Abzuführen sind 741 €.

Wichtig: Die Altteilesteuer wird nur auf das Austauschteil berechnet, nicht auf den Einbau, nicht auf Kleinteile, nicht auf Betriebsstoffe. Und sie wird auf den Listenpreis vor Rabatt berechnet. Gibst Du dem Kunden 10 % Nachlass auf den Motor, bleibt der Altteilwert bei 300 €.

Und wenn der Kunde Unternehmer ist?

Dann liefert der Kunde das Altteil im Rahmen seines Unternehmens an Dich. Diese Lieferung wird nach Abschn. 10.5 Abs. 3 Satz 9 Nr. 1 UStAE nicht zur Umsatzsteuer herangezogen. Für Deine Lieferung des Austauschteils gilt aber unverändert: Der Altteilwert gehört in allen Fällen zur Bemessungsgrundlage. Die Rechnung an den Fuhrunternehmer sieht also genauso aus wie die an den Privatkunden, der Unternehmer zieht die Altteilesteuer als Vorsteuer. Einzige Besonderheit: Land- und Forstwirte mit Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG können von Dir eine Gutschrift über das Altteil verlangen.


Welche Teile betroffen sind und welche nicht

Die Regelung gilt für aufbereitete, funktionsfähige Austauschteile, bei denen das Altteil als Kern zurückgenommen und wieder aufbereitet wird. Der UStAE nennt beispielhaft Motor, Aggregat, Achse, Benzinpumpe, Kurbelwelle, Vergaser. In der heutigen Werkstattpraxis sind das vor allem: Austauschmotoren und -getriebe, Lichtmaschinen, Anlasser, Turbolader, Einspritzpumpen und Injektoren, Klimakompressoren, Lenkgetriebe und Servopumpen, Bremssättel, Zweimassenschwungräder, Steuergeräte, zunehmend auch Hochvoltkomponenten.

Erkennungsmerkmal: Dein Großhändler berechnet Dir beim Einkauf ein Pfand oder einen Altteilwert, der gutgeschrieben wird, wenn Du den Kern zurückschickst. Wo beim Einkauf ein Pfand auf der Lieferantenrechnung steht, gehört beim Verkauf die Altteilesteuer auf Deine Rechnung.

Nicht betroffen sind Neuteile ohne Rücknahme des Altteils, Verschleißteile wie Bremsscheiben, Filter oder Zündkerzen, und Teile, bei denen das Altteil beim Kunden bleibt oder entsorgt wird, ohne dass ein Kern in die Aufbereitung geht. Entsorgst Du ein Altteil als Schrott, ist das kein Austauschverfahren. Die Grenze verläuft also nicht am Bauteil, sondern am Geschäftsvorfall: Wird ein Kern zurückgenommen, um daraus wieder ein Austauschteil zu machen?


Die Buchhaltung dahinter: Aufzeichnung und Kontierung

Die Altteilesteuer muss gesondert aufgezeichnet werden (Abschn. 10.5 Abs. 3 Satz 9 Nr. 3 UStAE). Am Ende des Voranmeldungszeitraums wird aus der Summe der Altteilesteuerbeträge der zugehörige Entgeltteil zurückgerechnet und in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erklärt. In DATEV gibt es dafür eigene Automatikkonten: im SKR 03 das Konto 8410, im SKR 04 das Konto 4410 (Erlöse aus Altteilen), jeweils mit automatischer Herausrechnung der 19 %. Die Altteilesteuer darf nicht direkt auf das Umsatzsteuer-Sammelkonto gebucht werden, sonst landet sie nicht in der Voranmeldung.

Beim Einkauf des Austauschteils beim Großhändler läuft das Gegenstück: Der Lieferant berechnet Dir das Austauschteil und darauf ebenfalls die Altteilesteuer, die Du als Vorsteuer ziehst. Schickst Du den Kern zurück, erhältst Du eine Gutschrift. Damit das in der Buchhaltung sauber zusammenläuft, braucht die Werkstattsoftware eine eigene Position oder ein eigenes Kennzeichen für Altteilesteuer, das bei der DATEV-Übergabe auf das richtige Konto läuft.

Genau hier liegt in der Praxis das Problem: Die meisten Werkstattprogramme können Altteilesteuer, aber sie ist nicht automatisch aktiv. Sie muss im Artikelstamm beim Austauschteil hinterlegt sein, sonst erscheint die Zeile nicht auf der Rechnung. Wird ein AT-Teil frei als Textposition erfasst, ist die Altteilesteuer weg.


Die fünf Fehler, die wir bei Mandatsübernahmen sehen

1. Keine Altteilesteuer auf der Rechnung

Der häufigste Fall. Das Austauschteil steht als normale Teileposition drin, die Zeile Altteilesteuer fehlt. Im Zweifel, weil niemand im Betrieb weiß, dass es sie gibt.

2. Altteilesteuer auf die ganze Rechnung

Das Gegenteil: 10 % auf die komplette Rechnungssumme inklusive Einbau und Kleinteile. Das ist zu viel, der Kunde zahlt zu viel, und die Korrektur ist mühsam.

3. Berechnung nach Rabatt

Der Altteilwert wird vom rabattierten Preis gerechnet. Richtig ist der Preis vor Rabatt.

4. Altteilesteuer direkt aufs Umsatzsteuerkonto

Die Altteilesteuer wird als Steuerbetrag direkt gebucht statt über das Erlöskonto mit Automatikfunktion. Ergebnis: Sie fehlt in der Voranmeldung, obwohl sie auf der Rechnung steht.

5. Der Kern wird nicht zurückgeschickt

Das Altteil liegt monatelang im Regal, die Pfandgutschrift des Großhändlers kommt nie, der Einkauf bleibt zu teuer. Das ist kein Steuerfehler, aber ein Liquiditätsfehler, und er hängt am selben Prozess.

Nicht sicher, ob Deine Rechnungen stimmen?

Im kostenfreien Erstgespräch schauen wir uns Deine Abrechnung von Austauschteilen an: Rechnungsaufbau, Artikelstamm, Kontierung, Kern-Rücklauf. Du erfährst, ob Du ein Problem hast, wie groß es ist und wie Du es behebst, bevor es die Betriebsprüfung tut.

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Was Du jetzt konkret tun kannst

Nimm Dir Deine Ausgangsrechnungen der letzten zwölf Monate und filtere nach Austauschteilen. Prüfe stichprobenartig, ob die Altteilesteuer ausgewiesen ist und ob sie vom richtigen Betrag gerechnet wurde. Fehlt sie durchgängig, ist das ein Thema für ein Gespräch mit uns, bevor der Prüfer es findet: Eine Berichtigung nach § 153 AO ist deutlich günstiger als ein Prüfungsergebnis.

Dann der Artikelstamm in der Werkstattsoftware: Alle Austauschteile bekommen das Kennzeichen Altteilesteuer, damit die Zeile automatisch erscheint. Freie Textpositionen für AT-Teile werden abgeschafft. Der Serviceberater, der die Rechnungen schreibt, kennt die Liste der betroffenen Teile.

Und in der Buchhaltung: Das Altteil-Erlöskonto ist eingerichtet, die Schnittstelle zur DATEV übergibt die Altteilesteuer dorthin, und der Kern-Rücklauf zum Großhändler wird überwacht. Bei unseren Werkstatt-Mandanten ist das ein fester Prüfpunkt in der laufenden Buchhaltung, nicht erst beim Jahresabschluss.


Selbsttest: 7 Fragen zu Deinen Austauschteilen

  1. Steht auf jeder Rechnung mit Austauschmotor, AT-Getriebe, Lichtmaschine, Anlasser oder Turbolader eine eigene Zeile Altteilesteuer?
  2. Wird die Altteilesteuer vom Preis des Austauschteils vor Rabatt gerechnet, nicht von der ganzen Rechnung und nicht nach Nachlass?
  3. Ist im Artikelstamm Deiner Werkstattsoftware bei allen Austauschteilen das Kennzeichen Altteilesteuer hinterlegt?
  4. Weißt Du, auf welches Konto die Altteilesteuer in der Buchhaltung läuft und ob sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ankommt?
  5. Werden die Altteile (Kerne) zeitnah an den Großhändler zurückgeschickt und die Pfandgutschriften kontrolliert?
  6. Kennt der Mitarbeiter, der die Rechnungen schreibt, die Liste der betroffenen Teile?
  7. Hat Dein Steuerberater das Thema jemals angesprochen, oder wüsstest Du erst bei der Prüfung davon?

Häufige Fragen zur Altteilesteuer


Fazit: Klein im Einzelfall, teuer in der Summe

Die Altteilesteuer ist kein kompliziertes Thema, sie ist nur ein unbekanntes. Wer einmal verstanden hat, dass das Altteil Teil der Gegenleistung ist, hat die Logik. Der Rest ist Prozess: Artikelstamm, Rechnungsvorlage, Kontierung, Kern-Rücklauf. Einmal richtig eingerichtet, läuft es automatisch und der Prüfer findet an dieser Stelle nichts.

Die Altteilesteuer ist einer der Punkte, die wir bei der Übernahme eines Werkstatt-Mandats standardmäßig prüfen. Welche anderen Fehler dabei regelmäßig auftauchen, liest Du im Beitrag zu den Buchhaltungsfehlern in der Kfz-Werkstatt. Und wenn Du Gebrauchtwagen verkaufst, ist die Differenzbesteuerung das zweite Umsatzsteuerthema, das der Prüfer gezielt sucht.

Wenn Du wissen willst, ob Deine Abrechnung stimmt: Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Deine Rechnungen.

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Dieser Fachbeitrag wurde von den Steuerberatern der Kanzlei Kowollik & Kröber (k-partners) in Chemnitz erstellt. Rechtsstand: August 2026. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung; eine Haftung wird nicht übernommen.

Torsten Kröber, Steuerberater & Partner
Torsten Kröber
Steuerberater & Partner
Kowollik & Kröber Steuerberater PartG mbB (k-partners), Chemnitz