Der Vertrag: schriftlich, klar und im Voraus
Vereinbarungen müssen im Voraus, zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig getroffen und tatsächlich durchgeführt werden. Eine Gehaltserhöhung für das laufende Jahr, die im Dezember beschlossen wird, wird für den zurückliegenden Zeitraum nicht anerkannt. In den Vertrag gehören: Aufgaben und Vertretungsbefugnis, Höhe und Fälligkeit des Festgehalts, Tantieme, Dienstwagen, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Wettbewerbsverbot und Kündigung. Prüfe auch alle weiteren Verträge mit der Gesellschaft: Miete, Darlehen und Pacht unterliegen demselben Maßstab.